Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab 01. August 2009
1. Das Lokal hat eine Konzession bis 05:00 h früh – dies bedeutet, dass sich um diese Uhrzeit kein Gast mehr im Lokal aufhalten darf. 2. Die gesetzlichen Bestimmungen des BGB
finden Anwendung, ebenso das Jugendschutzgesetz (speziell für München) finden auch bei geschlossenen Veranstaltungen Anwendung. Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren ist der Aufenthalt ohne Begleitung ihrer
Erziehungsberechtigten oder ohne Begleitung einer autorisierten Aufsichtsperson über 18 Jahren nur bis 24 Uhr gestattet. Die Anwesenheit von Jugendlichen unter 16 Jahren ist nicht gestattet.
3. Der Konsum von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht erlaubt. 4. Das Mitbringen, der Handel sowie der Konsum von Drogen ist strengstens untersagt – bei Zuwiderhandlungen erfolgt sofortiges
Hausverbot mit Anzeige und Kündigung der Club-Mitgliedschaft. 5. Rauchen ist aufgrund der für Bayern geltenenden gesetzlichen Regelung nur noch ausserhalb erlaubt.
6. Personen, die offensichtlich nicht zur "schwarzen Szene" gehören erhalten keine Mitgliedschaft und somit keinen Einlass.
Nerodom Ganghoferstr. 74 81373 München
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